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Amtsgericht Viechtach

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Portal > Gerichte > AG > Viechtach > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 16.05.2011


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Beratungshilfe beim Amtsgericht Viechtach

Für Angelegenheiten der Beratungshilfe ist die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Viechtach zuständig und telefonisch unter 09942/958-140 zu erreichen.

Die Rechtsantragstelle befindet sich im ersten Stock ZiNr.101.



Bürger mit geringem Einkommen, die bei einer außergerichtlichen Angelegenheit rechtliche Hilfe benötigt, können einen Berechtigungsschein für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erhalten.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und Ihre Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie bitte alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten.

Beratungshilfe ist subsidiäre Unterstützung. Sie darf nicht bewilligt werden, wenn die angestrebte Beratung auf einem anderen Weg kostenfrei erreichbar ist.


Einen Antrag auf Beratungshilfe [extern] können Sie hier ausdrucken.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie im juristischen Lexikon. [intern]