Erzwingungshaft beim Amtsgericht Viechtach
Diese Abteilung ist zuständig für sämtliche Anträge der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach im Bayer. Polizeiverwaltungsamt auf Anordnung von Erzwingungshaft ( § 96 OWiG )
Die Abteilung für Erzwingungshaft ist telefonisch unter 09942/958-123 oder -124 zu erreichen oder per Telefax unter 09942/958 -108 oder -161
Die Abteilung für Erzwingungshaft befindet sich im Untergeschoss auf Zimmer Nr. U 15.
Hier erhalten Sie aus einer Hand Auskunft über den Stand sämtlicher Erzwingungshaftverfahren, die beim Amtsgericht Viechtach gegen Sie geführt werden.
Hier werden Sie darüber informiert, wie Sie Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und
Aufhebung der Erzwingungshaft richtig stellen.
Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens nur direkt an:
Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Sparkasse Regen-Viechtach
BLZ.: 74151450
KtoNr.: 240000414
IBAN: DE 25 741 514 50 0 240 000 414
Falls Sie überprüfen wollen, ob Ihre Zahlungen eingegangen sind, wenden Sie sich bitte an die Zahlstellen der
Zentralen Bußgeldstelle Viechtach, [extern]
Tel. 09942/952-580 oder -301 bis -314
