Betreuungssachen
Zuständigkeit (sachlich und örtlich)
In der Abteilung werden Betreuungsverfahren für Erwachsene nach §§ 1896 ff. BGB durchgeführt.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. ist somit das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. zuständig, für den Altlandkreis Vohenstrauß die Zweigstelle Vohenstrauß.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.OPf.
- Zimmer 20, 21 und 22 / Erdgeschoss
- Telefon: 0961/3000-431, -433, -435, -437 und -513
- Telefax: 0961/3000-432
Zweigstelle Vohenstrauß
- Zimmer 14 / I. Stock
- Telefon: 09651/9217-31 und -32
- Telefax: 09651/9217-45

