Grundbuchamt
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, hier werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts Weiden, welcher den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. umfasst, geführt und die erforderlichen Eintragungen vollzogen.
Kontakt:
- Zimmer 3 und 4 / Erdgeschoss
- Telefon: 0961/3000-485,-487,-489 und -495
- Telefax: 0961/3000-486
Hinweis:
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Broschüre - Über 100 Jahre Grundbuch
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Informationen zur Grundbucheinsicht
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Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen:
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