Strafabteilung
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. ist sachlich zuständig für Strafverfahren, bei denen die zu erwartende Strafe eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren nicht übersteigt. Bei dem Amtsgericht Weiden werden allgemeine Strafsachen, Schöffenstrafsachen, Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Jugendschöffensachen behandelt.
Örtlich zuständig ist die Strafabteilung des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf.
Allgemeine Strafsachen und Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende werden für den Bereich des Altlandkreises Vohenstrauß bei der Zweigstelle Vohenstrauß bearbeitet.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.Opf.:
- Allgemeine Strafsachen:
- Zimmer 205 / II. Stock
- Telefon: 0961/3000-231 und -233
- Telefax: 0961/3000-232
- Schöffensachen:
- Zimmer 214 / II. Stock
- Telefon: 0961/3000-247 und - 249
- Telefax: 0961/3000-232
- Jugendstrafsachen:
- 209 / II. Stock
- Telefon: 0961/3000-239 oder -241
- Telefax: 0961/3000-232
Zweigstelle Vohenstrauß:
- Zimmer 16 / I. Stock
- Telefon: 09651/9217-27 und -28
- Telefax: 09651/9217-42
Weitere Informationen finden Sie hier:
Nach Oben

