Zivilabteilung
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Die Zivilabteilung des Amtsgerichts ist zuständig für alle zivilrechtlichen Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,-- EUR (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe), Wohnungseigentumssachen, Arreste und einstweilige Verfügungen, Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden, Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Urkunden, Schutzschriften (soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist), Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle und Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich über den Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. Für den Altlandkreis Vohenstrauß ist die Zweigstelle Vohenstrauß zuständig.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.OPf.:
- Zimmer 31 und 33 / Erdgeschoss
- Telefon: 0961/3000-453,-454, -455 und -457 oder -459
- Telefax: 0961/3000-458
Zweigstelle Vohenstrauß:
- Zimmer 17 / I. Stock
- Telefon: 09651/9217-25
- Telefax: 09651/9217-42
Weitere Informationen finden Sie hier:
-
Broschüre - Als Zeuge vor Gericht
-
Broschüre - Augen auf beim Autokauf
-
Broschüre - Ihr Recht auf der Reise
-
Broschüre - Rund um die Gartengrenze
-
Broschüre - Tipps für Mieter und Vermieter
Nach Oben
