Zwangsvollstreckung (M-Sachen)
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel (auch Vollstreckungstitel oder titulierter Anspruch genannt), als urkundlicher Nachweis des Anspruchs.
Beispiele für Vollstreckungstitel sind u.a. gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, möglich sind aber auch notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Der titulierte Anspruch kann u.a. darin bestehen, dass ein Geldbetrag gefordert werden kann, eine bestimmte Sache herauszugeben ist oder eine bestimmte Handlung ausgeführt werden muss.
Verfahrensziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Anspruchs.
Die Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen durchgeführt durch Gerichtsvollzieher und durch das Amtsgericht, das dann Vollstreckungsgericht genannt wird.
Örtlich ist das Vollstreckungsgericht in Weiden i.d.OPf. für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. zuständig.
Für den Altlandkreis Vohenstrauß liegt die Zuständigkeit bei der Zweigstelle Vohenstrauß.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.OPf.:
- Zimmer 13 / Erdgeschoss
- Telefon: 0961 / 3000-415 und -413
- Telefax: 0961 / 3000-272
Gerichtsvollzieherverteilerstelle:
- Zimmer 12 / Ergeschoss
- Telefon: 0961 / 3000-413
- Telefax: 0961 / 3000-272
Zweigstelle Vohenstrauß:
- Zimmer 17 / I. Stock
- Telefon: 09651 / 9217-25
- Telefax: 09651 / 9217-42
