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Amtsgericht Weilheim i. OB

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Portal > Gerichte > AG > Weilheim i. OB > Verfahren > Zeugenbetreuungsstelle - Letzte Änderung: 23.01.2012


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Zeugenbetreuungsstelle

Allgemeines

Häufig ist das Gericht bei der Wahrheitsfindung auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Um ein gerechtes Urteil fällen zu können müssen die Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Zeugen vor Gericht nehmen eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie pünktlich.
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Mitzubringen bzw. zu übersenden sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular.

Für die Zeugenbetreuung, Kinderbetreuung etc. steht ein separates Zimmer zur Verfügung.

Eine Barauszahlung der Entschädigung ist nicht mehr möglich.

Broschüre zum Herunterladen



Erreichbarkeit

Wenn Sie als Zeuge vorgeladen sind und Sie Fragen oder Probleme haben, z. B. Angst vor dem Angeklagten, Ablauf einer Verhandlung, eventuell Kinderbetreuung etc. stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:

Frau Mastaller, Zimmer 209 - 2. OG, Telefon: 0881-998-130

Für Strafverfahren

Frau Bachmann, Zimmer 101 - 1. OG, Telefon: 0881-998-120

Herr Huber, Zimmer 201 - 2. OG, Telefon: 0881-998-316