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Amtsgericht Weilheim i. OB

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Portal > Gerichte > AG > Weilheim i. OB > Verfahren > Zwangsvollstreckung - Letzte Änderung: 27.02.2012


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Zwangsvollstreckung

Gruppenleiter: Herr Adler

Erreichbarkeit

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit unter der Telefon-Nr.: 0881/998-728 und 0881/998-729 möglich
Faxnummer: 0881-998-700

Die Abteilung für Zwangsvollstreckung finden sie in der Waisenhausstraße 5, 2 Stock, Zimmer-Nr. 208 und 209

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Weilheim i. OB als Zwangsvollstreckungsgericht ist zuständig für den Landkreis
Weilheim - Schongau

d. h. der Antragsteller muss in diesem Landkreis zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnen.

Allgemeine Informationen

Sachpfändung

Unter Sachpfändung versteht man die Pfändung und/oder Versteigerung von beweglichen Gütern (auch Mobiliarzwangsvollstreckung) durch den Gerichtsvollzieher.

Lohnpfändung

Diese ist bei dem Wohnsitz des Schuldners zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.
Man benötigt hierfür:
- den an den Schuldner zugestellten Vollstreckungstitel, z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.
- genaue Bezeichnung und Adresse des Drittschuldners, z. B. Arbeitgeber
- die zu pfändende Forderung ist bekannt, z. B. Einkommen

Schuldnerverzeichnis

Im Schuldnerverzeichnis werden erfasst:
Personen, die eine eidesstattliche Versicherung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgegeben haben oder Personen gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde, weil sie ihrer Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen sind.

Auskünfte werden nur an Personen mit einem berechtigten Interesse erteilt.

Wenn sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels haben und der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, können sie gegen eine Gebühr in Höhe von € 15,-- eine Kopie des Vermögensverzeichnisses schriftlich beantragen.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!

Broschüren zum Herunterladen



Formulare zum Herunterladen



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