Zwangsvollstreckung
Gruppenleiter: Herr Adler
Erreichbarkeit
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit unter der Telefon-Nr.: 0881/998-728 und 0881/998-729 möglich
Faxnummer: 0881-998-700
Die Abteilung für Zwangsvollstreckung finden sie in der Waisenhausstraße 5, 2 Stock, Zimmer-Nr. 208 und 209
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Weilheim i. OB als Zwangsvollstreckungsgericht ist zuständig für den Landkreis
Weilheim - Schongau
d. h. der Antragsteller muss in diesem Landkreis zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnen.
Allgemeine Informationen
Sachpfändung
Unter Sachpfändung versteht man die Pfändung und/oder Versteigerung von beweglichen Gütern (auch Mobiliarzwangsvollstreckung) durch den Gerichtsvollzieher.
Lohnpfändung
Diese ist bei dem Wohnsitz des Schuldners zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.
Man benötigt hierfür:
- den an den Schuldner zugestellten Vollstreckungstitel, z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.
- genaue Bezeichnung und Adresse des Drittschuldners, z. B. Arbeitgeber
- die zu pfändende Forderung ist bekannt, z. B. Einkommen
Schuldnerverzeichnis
Im Schuldnerverzeichnis werden erfasst:
Personen, die eine eidesstattliche Versicherung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgegeben haben oder Personen gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde, weil sie ihrer Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen sind.
Auskünfte werden nur an Personen mit einem berechtigten Interesse erteilt.
Wenn sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels haben und der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, können sie gegen eine Gebühr in Höhe von € 15,-- eine Kopie des Vermögensverzeichnisses schriftlich beantragen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
Broschüren zum Herunterladen
Formulare zum Herunterladen
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Pfändung und Überweisung von Ansprüchen (neutral)
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Pfändung und Überweisung von Ansprüchen gegen Arbeitgeber, Arbeitsamt, Versicherungsträger, Finanzamt und Sonstige
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Pfändung und Überweisung von Ansprüchen gegen Arbeitgeber, Arbeitsamt, Versicherungsträger wegen Unterhaltsforderungen
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