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Amtsgericht Wolfratshausen

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Nachlassverfahren

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Barrierefreiheit

Das Nachlassgericht ist im Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen.

Sachliche Zuständigkeit

Die Ermittlung und Feststellung der Erben

Das Nachlassgericht ermittelt von Amts wegen, wenn bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.

Die Erteilung von Erbscheinen

Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig. Beim Erbschein handelt es sich um ein amtliches Zeugnis, welches die Erben und ihre Erbquoten ausweist.

Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen

Sofern der Erbe eine Erbschaft nicht annehmen möchte, muß er sie ausgeschlagen Dies hat persönlich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar zu erfolgen.
Für die Abgabe einer Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht ist hier dringend vorab ein Termin zu vereinbaren da ansonsten mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muß.



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Die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Um den Verlust eines privatschriftlichen Testamentes zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung genommen werden. Die Verwahrung ist gebühren-pflichtig, die Gebühr abhängig vom Vermögenswert.
Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben.



Sicherungsmaßnahmen

Häufigste Sicherungsmaßnahme ist die Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Diese erfolgt dann, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Dem Nachlasspfleger steht eine Vergütung für seine Tätigkeit zu, welche er aus dem Nachlass erhält.

Hinweis

Für den Nachlass ausländischer Staatsangehöriger können abweichende Regelungen gelten. Auskünfte hierzu können die jeweiligen Konsulate oder Botschaften erteilen.

Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für:

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