Rechtsantragstelle
So erreichen Sie uns
Die Rechtsantragstelle befindet sich im zweiten Obergeschoss, Zimmer 218.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) ist die Rechtsantragstelle bis 16.00 Uhr zu erreichen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Außerhalb der Sprechzeiten können Anträge nur aufgenommen werden, wenn dies vorher mit dem zuständigen Rechtspfleger vereinbart wurde.
Telefon/Telefax
- Telefon: +49(0)8171 1606-318
- Telefax: +49(0)8171 1606-333
Aufgaben der Rechtsantragstelle
Aufgabe der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist es, Anträge und Erklärungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, formgerecht aufzunehmen.
Es können insbesondere Anträge für familien- [intern] und zivilgerichtliche [intern] Verfahren, sowie vollstreckungsrechtliche [intern] Anträge aufgenommen werden.
Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind, nimmt die Rechtsantragstelle nicht auf.
Auch Anträge zu Verfahren, für die Anwaltszwang besteht, können nicht aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie
Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten und keine Antworten auf die Frage nach den Erfolgsaussichten geben. Wenden Sie sich bitte hierzu an einen
Rechtsanwalt. [extern]
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für das gerichtliche Verfahren von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Entscheidungen, Gerichtsprotokolle.
Sinnvoll kann es auch sein, dass Sie Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen und Vermögen mitbringen (z.B für einen etwaigen Prozesskostenhilfeantrag).
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!
Wenn Sie die deutsche Sprache nur schlecht sprechen oder verstehen, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie übersetzen kann.
Von Seiten des Gerichts kann Ihnen kein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Informationen
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
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Vordruck eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
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Was tut die Justiz für Frauen
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Infoblatt zur Einstweiligen Verfügung
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Infoblatt zu Gewaltschutz
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Infoblatt Pfändungsschutzkonto
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Infoblatt Räumung
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