Zivilverfahren
- So erreichen Sie uns
- Allgemeine Informationen
- Mediation – ein Angebot zur Streitbeilegung
- Vordrucke persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und Broschüren zum Herunterladen
So erreichen Sie uns
Sie erreichen die Geschäftstellen der Zivilabteilung im 2. Stock für folgende Geschäftszeichen unter:
- Telefon: +49(0)8171 1606-303,- 304, -305, -316
- Telefax: +49(0)8171 1606-333
Für das Geschäftszeichen
1 C
: Zimmer 203, Nebenstelle
-303
Für das Geschäftszeichen 6 C : Zimmer 216, Nebenstelle -316
Für das Geschäftszeichen
5 C und 8
: Zimmer 204 oder 205, Nebenstelle
-304 oder -305
Allgemeine Informationen
Sämtliche privatrechtlichen Ansprüche (z.B. Zahlungsanspruch, Herausgabeanspruch, Räumungsanspruch gegen Mieter, Unterlassungsanspruch) können im Klagewege vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.
Das Amtsgericht ist zuständig in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000,00 sowie streitwertunabhängig für sämtliche Wohnraum-Mietstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht herrscht grundsätzlich kein Anwaltszwang, d.h. sämtliche Anträge oder Klageschriften können mit oder ohne anwaltliche Hilfe eingereicht werden. In jedem Fall ist jedoch die Schriftform vorgesehen. Telefonische Anträge oder Anträge per e-mail können nicht entgegengenommen werden.
Da im zivilgerichtlichen Verfahren häufig Fristen und andere Formalien einzuhalten sind, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts mehr Sicherheit bringen.
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden die Durchführung eines Zivilprozesses (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren etc.) nicht zulassen, ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. D.h. die Kosten für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung übernimmt die Staatskasse auf vorherigen Antrag bei Personen, die ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben und deren Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.
Es ist zu beachten, dass die Versäumung einiger Fristen bereits den Erlass eines Versäumnisurteils zur Folge haben kann, d.h. dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können. So genannte Notfristen können auch nicht verlängert werden.
Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist regelmäßig die Berufung möglich. Diese kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt bei dem Landgericht München II eingelegt werden.
Mediation – ein Angebot zur Streitbeilegung
Beim Amtsgericht Wolfratshausen unterstützen Sie als Mediatoren ausgebildete Richter in der Streitbeilegung. Anders als der Richter hilft der Mediator den Parteien eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu finden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Flyer, der Ihnen nachfolgend als PDF-Datei angeboten wird.
Vordrucke persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und Broschüren zum Herunterladen
-
Tipps für Mieter und Vermieter
|
-
Rechtstipps beim Verkehrsunfall
|
-
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
|
-
Antrag auf Festsetzung von Gebühren und Auslagen nach RVG
|
-
Informationen zur Mediation
|
Nach Oben
