Zwangsvollstreckung
- So erreichen Sie uns
- Öffnungszeiten
- Zuständigkeit
- Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis
- Allgemeine Fragen und Inforamtionen zur Zwangsvollstreckung
- Eidesstattliche Versicherung
- Formulare und Gerichtsvollzieher-Liste zum Herunterladen
So erreichen Sie uns
- Telefon: +49(0)8171 1606-408
- Telefax: +49(0)8171 1606-444
Die Geschäftstelle des Vollstreckungsgerichts finden Sie in der 3. Stock, Zimmer 308.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wolfratshausen als Vollstreckungsgericht ist zuständig, soweit der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat.
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis
Nach glaubhaftem Vortrag bzw. Nachweis Ihrer Auskunftsberechtigung erhalten Sie hier:
- Abschriften von Vermögensverzeichnissen
- Bestätigung für den Schuldner zur Löschung seiner Eintragung im Schuldnerverzeichnis z.B. bei der SCHUFA
- Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Wolfratshausen eingetragen sind
Allgemeine Fragen und Inforamtionen zur Zwangsvollstreckung
Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter www.meine-schulden.de [extern] informieren.
Eidesstattliche Versicherung
Für Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse sind die Gerichtsvollzieher zuständig. Welcher Gerichtsvollzieher für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden download-Liste.
Formulare und Gerichtsvollzieher-Liste zum Herunterladen
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungebeschlusses neutral
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Pfändungs- und Überweisungebeschluss neutral
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungebeschlusses gegen Arbeitgeber
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Pfändungs- und Überweisungebeschluss gegen Arbeitgeber
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungebeschlusses bei Unterhaltsansprüchen
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Pfändungs- und Überweisungebeschluss bei Unterhaltsansprüchen
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Informationen zu den Pfändungsfreigrenzen
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Gerichtsvollzieher und deren Zuständigkeiten
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Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
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