Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg ist generell für das Stadtgebiet Würzburg sowie für den Landkreis Würzburg zuständig.
Als Haftgericht ist es für Verfahren betreffend männliche Beschuldigte mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Stadtgebiet Würzburg und die Landkreise Würzburg, Main-Spessart und Kitzingen zuständig. Betreffend weibliche Beschuldigte besteht darüber hinaus die Zuständigkeit des Haftgerichts für das Stadtgebiet Schweinfurt und die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld.
Das Amtsgericht Würzburg führt für die Bereiche des Stadtgebietes Würzburg und die Landkreise Würzburg, Main-Spessart und Kitzingen
das Handelsregister, Vereinsregister und Partnerschaftsregister
und ist für diese Bereiche auch zuständig für
Landwirtschaftssachen.
Beim Amtsgericht Würzburg wird das
Schiffs- und Schiffsbauregister
für alle Gebiete des Freistaates Bayern mit Ausnahme des von der Donau und ihren nördlichen Nebenflüssen umfasste Gebiet sowie das südlich der Donau gelegene Gebiet des Freistaates Bayern geführt.
Zwangsversteigerungs- Zwangsverwaltungs- Konkurs- und Insolvenzverfahren für den Bereich der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Würzburg sind dem Amtsgericht Würzburg übertragen.
Das Amtsgericht Würzburg ist außerdem zuständig für
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
welche in die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg fallen.
Das Amtsgericht Würzburg ist auch zuständig für Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldgescheide wegen
Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Gefahrgutrecht
für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg sowie für den Amtsgerichtsbezirk Haßfurt.
In Standesamtssachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Würzburg auch auf die Amtsgerichtsbezirke Kitzingen und Gemünden am Main.
