Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Niederhofener Str. 9
91781 Weißenburg i. Bay.
Zimmer 2.17 Altbau
TelNr. 09141/996-513 oder -514
TelFax. 09141/996-500
Bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden die Aufträge sortiert und an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Eine direkte Übersendung von Vollstreckungsaufträgen an den Gerichtsvollzieher kann bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen etc. zu erheblichen Verzögerungen führen. Es ist daher ratsam, bei direkter Beauftragung des Gerichtsvollziehers, dies vorher mit ihm abzusprechen.
Wichtig:
Auskunft über laufende Aufträge kann nur der Gerichtsvollzieher geben, der den Auftrag übernommen hat und auch bearbeitet. Nur bei diesem liegen auch Unterlagen vor.
Aufgaben der Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin ist zuständig für die Vollstreckung von Urteilen, Beschlüssen, Vollstreckungsbescheiden, vollstreckbaren Urkunden und weiteren zur Vollstreckung geeigneten Bescheiden und Schriftstücken. Zur Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers muss immer ein derartiger "Vollstreckungstitel" vorliegen. Auftraggeber können sein: Privatpersonen, Firmen oder auch das Gericht.
Sachliche Zuständigkeiten sind insbesondere
- Zustellungen von Schriftstücken
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher auch Offenbarungseid genannt) und Verhaftungen in diesem Rahmen
- Räumungen von Wohnraum und Gewerberäumen
- Wegnahme von Sachen und Personen
- Entfernung aus dem Gewahrsam
- Beseitigung von Widerstand

