Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe?
Die sog. Beratungshilfe gewährt Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht für die Beratungskosten des Rechtsanwalts aufkommen können, Zugang zu einer rechtsanwaltlichen Beratung.
Der Rechtsanwalt kann vom Betroffenen lediglich 10 EUR verlangen.
Der Beratungshilfeschein kann an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts beantragt werden. Antragsformulare können bereits vorab an der Pforte des Amtsgerichts Weißenburg abgeholt werden.
Mitzubringen sind
- gültiger Personalausweis oder sonstiges Identitätspapier
- Lohn-/Verdienstbescheinigung bzw. Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid
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Mietvertrag
- Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten
- sonstige Nachweise über besondere Einnahmen/Ausgaben
Die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind Mo-Fr zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr.
Außerhalb der Sprechzeiten sind Terminvereinbarungen möglich.
Telefonisch zu erreichen ist die Rechtsantragstelle unter 09141/996-412.
Formulare für Beratungshilfe
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Beratungshilfeantrag (mit weiteren Hinweisen auf Merkblatt)
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Liquidationsformular für Rechtsanwälte
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