Familienverfahren (Rechtslage bis 31.08.2009)
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
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Ehewohnung und Hausrat
Serviceeinheit in Familiensachen
Zimmer 2.21 und 2.22 Altbau
TelNr. 09141/996-215 oder -413
TelFax. 09141/996-400
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Anträge wie einstweilige Anordnung etc. können bei der Rechtsantragstelle des AG Weißenburg i. Bay. gestellt werden.
Formulare für Familienverfahren
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Versorgungsausgleich
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Ausfüllanleitung Versorgungsausgleich
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Prozesskostenhilfe
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Entgeltbescheinigung
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Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung
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Fragebogen für Anrechnungszeiten
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Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
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Erläuterung zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
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Weitere Links für Familienverfahren
- Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz [intern]
- Das Eherecht [extern]
- Das Kindschaftsrecht [extern]
