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Amtsgericht Weißenburg i.Bay.

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Portal > Gerichte > AG > Weißenburg i. Bay. > Verfahren > Gerichtszahlstelle - Letzte Änderung: 15.10.2010


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Bewährungshilfe | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Wohnungseigentumsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Geldannahme- und Handvorschussstelle

Beim Amtsgericht ist eine Geldannahme- und Handvorschussstelle eingerichtet. Die frühere Gerichtszahlstelle ist aufgelöst. Der Zahlungsverkehr hat grundsätzlich unbar zu erfolgen.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar einbezahlt werden.

Erreichbarkeit

Zimmer 1.02 Neubau

TelNr. 09141/996-516

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Bankverbindung

Das Konto der früheren Gerichtszahlstelle ist weggefallen.

Das Konto bei der Landesjustizkasse Bamberg lautet:

Bayer. Landesbank
Konto-Nr. 24 919
BLZ 700 500 00

Bitte bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben unbedingt das Kassen- oder Geschäftszeichen angeben sowie das zuständige Gericht!