Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben, sofern ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist
- Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Todeserklärungsverfahren
- Testamentshinterlegungen
Serviceeinheit in Nachlasssachen
Zimmer 0.23 Altbau
TelNr. 09141/996-317 oder -318
TelFax 09141/996-300
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Merkblatt für Nachlassverfahren
Weitere Links für Nachlassverfahren
- Erben und Vererben [extern]
- Erbrecht, Gesetzliche Erbfolge, Testament [intern]

