Strafverfahren
Das Strafgericht ist zuständig für
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren (sog. Schnellrichter), wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet,
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet,
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungssachen (bes. Asylverfahren) sowie Rechtshilfesachen,
- Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen,
- Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
Serviceeinheit I in Strafsachen
(zuständig für Jugend-, Jugendschöffensachen, Ordnungswidrigkeiten und Ermittlungsrichtersachen)
Zimmer 1.10 Neubau
TelNr. 09141/996-719 oder -720
TelFax 09141/996-750
Serviceeinheit II in Strafsachen
(zuständig für Strafsachen gegen Erwachsene)
Zimmer 1.05 Neubau
TelNr. 09141/996-713 oder -714
TelFax 09141/996-700
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.


