Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist u.a. zuständig für:
-
alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
-
Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
-
Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
-
Anträge auf Kostenfestsetzung
-
Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
-
Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
-
Außerdem werden dort bearbeitet:
Hinterlegungssachen, Auszahlungsanträge in Hinterlegungssachen
Serviceeinheit in Zivilsachen
Zimmer 1.24 Altbau
TelNr. 09141/996-212 oder -213 oder -217
TelFax 09141/996-200
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Formulare für Zivilverfahren
Weitere Links/Informationen für Zivilverfahren
- Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz [intern]
- Als Zeuge vor Gericht [intern]
- Augen auf beim Autokauf [intern]
- Rund um die Gartengrenze [intern]
- Schlichten ist besser als Prozessieren [intern]
- Tipps für Mieter und Vermieter [intern]
- Zwei Wochen Bedenkzeit bei Haustürgeschäften [intern]
- Rechtstipps für Verkehrsunfall [intern]
Hinweis:
Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten ist besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, dass vor Einreichung der Zivilklage ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird so z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Das Schlichtungsverfahren wird von zugelassenen Schlichtungs-/Gütestellen durchgeführt, die über die Anwaltskammer erfragt werden können (s. auch Link zur Gütestellensuche der RAK Nürnberg unter "Lokale Angebote").
Zum Thema Mahnverfahren
- Broschüre "Mahnverfahren-ein kurzer Prozess" [intern]
- Broschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren" mit Ausfüllhinweisen für Antragsteller [intern]
Hinweis:
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachter Weg zur Gewinnung eines vollstreckungsfähigen Titels und tritt an die Stelle eines herkömmlichen Zivilverfahrens.
Für das Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) in Bayern ist zentral das Mahngericht beim Amtsgericht Coburg zuständig. Kosten und Vorschüsse für dieses Verfahren werden dort erhoben. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte dorthin.

