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Amtsgericht Wunsiedel

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Nachlassgericht

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten:


Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung.

Das Nachlassgericht ist zuständig für:

Für die Auseinandersetzung des Nachlasses und die Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.

Wer ein Testament im Besitz hat ist verpflichtet, dieses unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern, nachdem er vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.

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