Zeugenbetreuung
Für Fragen, die im Zusammenhang mit der Zeugen-Ladung entstehen können, steht beim Amtsgericht Wunsiedel geschultes Personal zur Verfügung.
Die bei der Zeugenbetreuung am häufigsten auftauchende Fragen betreffen das Zusammentreffen von Tätern und Opfern bei Gericht und die Rechte und Pflichten eines Zeugen im allgemeinen.
Beim Amtsgericht Wunsiedel steht hierfür ein
Zeugenzimmer
zur Verfügung.
Es befindet sich im Erdgeschoss, rechts neben der Wachtmeisterei.
Der Zeuge kann sich dort in Ruhe aufhalten bis er aufgerufen wird und hat die Möglichkeit, dort eventuelle Fragen über seine Rolle als Zeuge mit dem Zeugenbetreuer zu besprechen. Kinder oder eine Vertrauensperson des Zeugen können sich hier ebenfalls aufhalten.
In diesem Raum befindet sich ein Getränkeautomat für warme Getränke, Zug- und Busfahrpläne, Zeitungen sowie Spielsachen für mitgebrachte Kinder.
Ansprechpartner für die Zeugenbetreuung
ist Herr Karlhans Lehner, 1. Etage Zimmer 26, Tel.: 09232/885 153,
Vertreterin ist Frau Regina König, 1. Etage Zimmer 25, Tel.: 09232/885 154
Allgemeines
Zeugen vor Gericht nehmen eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr.
Sie sind deshalb nach Erhalt der Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise.
Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten -pünktlich.
Die Entschädigung für Zeugen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden und muss binnen drei Monate nach der Gerichtsverhandlung beim zuständigen Gericht eingereicht sein.
Broschüren zum Herunterladen:
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