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Amtsgericht Wunsiedel

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Portal > Gerichte > AG > Wunsiedel > Verfahren > Zivilverfahren - Letzte Änderung: 03.09.2009


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Zivilgericht

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung.

Zuständigkeit:

Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf

oder Ähnliches geltend gemacht werden.


Das Amtsgericht ist für die Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigt und, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.

Weitere Zuständigkeiten:

Nach Oben

Schlichtungsverfahren

Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.

Für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahren sind zuständig:

  1. jeder Notar
  2. Rechtsanwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen sind

Informationen und Broschüren zum Herunterladen