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Landgericht Augsburg

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Portal > Gerichte > LG > Augsburg > Verfahren > Legalisation von Urkunden - Letzte Änderung: 23.11.2011


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Apostille und Legalisation

Die Verwaltung des Landgerichts Augsburg ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten

aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg.


Diese Dokumente können sein:

- notarielle Urkunden
- gerichtliche Dokumente
- Übersetzungen eines öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers.


Die Regierung von Schwaben beglaubigt deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im Regierungsbezirk Schwaben ausgestellt wurden.
Hierzu zählen zum Beispiel Dokumente der Standesämter, Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse.


Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).


Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.


Anschrift und Ansprechpartner

Sprechzeit: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Hinweis

Die Urkunden können mit der Post geschickt oder persönlich bei Frau Sparhuber auf Zimmer 216 zu den oben genannten Sprechzeiten abgegeben werden.

Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.

Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen in Kauf genommen werden.