Rechtsantragstelle
Zuständigkeit
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es, in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen Anträge und Erklärungen formgerecht aufzunehmen.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht.
Rechtsberatung darf nicht erteilt werden!
Diese darf grundsätzlich nur von Personen erteilt werden, die hierzu besonders ermächtigt wurden, z.B. Rechtsanwälte.
Kontakt
Strafverfahren
Bitte Zuständigkeit beachten! [intern]
- Zimmer 511 / 5. Stock
- Telefon: 06021/398-3511
- Telefax: 06021/398-3500
Zivilverfahren
Bitte Zuständigkeit beachten! [intern]
- Zimmer 507 / 5. Stock
- Telefon: 06021/398-3507
- Telefax: 06021/398-3500
Sollte das
Landgericht
Aschaffenburg für Ihren Fall unzuständig sein, wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.
Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie unter folgendem Link in Erfahrung bringen:
Justizportal des Bundes und der Länder [extern]
