Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die ein anderes Gericht zuständig ist.
Gerichtskostenvorschüsse
Gerichtskostenvorschüsse können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg, Kontonr. 3024919, bei der Bayerischen Landesbank München, BLZ 700 500 00 einbezahlt werden.
Verwaltungsaufgaben
Das Landgericht Amberg nimmt auch Verwaltungsaufgaben wahr. Dazu gehören die Legalisation und Erteilung von Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen. Auch werden die Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt sowie die Erlaubnisinhaber hier überwacht. Ferner führt der Präsident des Landgerichts Amberg die Staatsaufsicht über die im Bezirk tätigen Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren. Welche Notarinnen und Notare im Bezirk des Landgerichts Amberg amtieren, erfahren Sie auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern: Landesnotarkammer Bayern. [extern] Schließlich obliegt dem Präsidenten des Landgerichts die Dienstaufsicht über alle Richterinnen und Richter im Bezirk, auch soweit diese bei den Amtsgerichten Amberg und Schwandorf tätig sind.
Informationen für Zeugen
Sie sind als Zeuge geladen ?
Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen – auch beruflichen – Verpflichtungen vorgeht.
Unter den verschiedenen vor Gericht zugelassenen Beweismitteln (Urkunden, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Zeugenvernehmung) kommt dem Beweis durch Vernehmung von Zeugen eine besondere Bedeutung zu. Wahrheitsgemäße Zeugenaussagen sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege.
Als Zeuge tragen Sie zur Aufklärung des Sachverhalts vor Gericht bei. Selbst wenn Sie meinen, nicht viel aussagen zu können, können Ihre Angaben für das Gericht wichtig sein. Sie erfüllen mit Ihrer Aussage eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die im Interesse eines jeden Bürgers liegt.
Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Bitte lesen Sie zunächst die Ihnen zugegangene Ladung aufmerksam durch.
Erscheinen Sie bitte rechtzeitig zum Termin. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung.
Zeugenbetreuungsstelle
Eine Aussage vor Gericht kann für Zeugen eine belastende Situation darstelle, die mit Aufregung, Ängsten oder auch organisatorischen Problemen verbunden sein kann.
Für diese Fälle steht Ihnen vor dem Gerichtstermin die Zeugenbetreuung des Landgerichts zur VErfügung, der Sie sich anvertrauen können.
Unser Ziel ist es Sie zu informieren, Sie zu unterstützen und Ihnen bei Bedarf Hilfestellung zu geben.
Für telefonische Auskünfte oder persönliche Vorsprachen stehen Ihnen unsere Zeugenbetreuer
Herr Klaus Hammer, Zimmer 1.09 (1. Stock), Tel. 09621/370-137 und
Frau Elke Lehmeier, Zimmer 1.09 (1. Stock), Tel. 09621/370-138,
Regierungsstraße 8-10, 92224 Amberg,
gerne zur Verfügung.
Bei persönlichen Vorsprachen melden Sie sich bitte zunächst bei dem Wachtmeistern an der Pforte, der anschließend die Zeugenbetreuung verständigen wird.
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfall, Fahrtkosten und anderen Auslagen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Reisekosten aus eigenen Mitteln vorzuschießen, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Fahrkartengutscheins an das Landgericht oder in Eilfällen an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht stellen. Der Anspruch auf Entschädigung kann mündlich oder schriftlich bei der Zeugenentschädigungsstelle geltend gemacht werden. Er erlischt, wenn dies nicht binnen drei Monaten ab Beendigung Ihrer Zuziehung als Zeuge geschieht.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann.
Halten Sie deshalb bitte eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Amberg befindet sich
auf Zimmer 1.09, 1. Stock, Tel.: 09621/370-137/139.

