Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Ansbach
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Ansbach umfasst die Amtsgerichtsbezirke Ansbach (mit den ehemaligen Zweigstellen Dinkelsbühl und Rothenburg) und Weißenburg i.Bay.
Die Gerichtsbezirke orientieren sich an den Landkreisgrenzen (einschließlich der Stadt Ansbach).
Der Landgerichtsbezirk Ansbach gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Er hat eine Fläche von 3.043 km² und 312.112 Einwohner (Stand: 30.06.2011).
Der Bezirk des Landgerichts Ansbach besteht aus den beiden Landkreisen Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der kreisfreien Stadt Ansbach.
Der örtliche Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg (long description) [extern]
Landkreis Ansbach (mit Stadt Ansbach) (long description) [extern]
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (long description) [extern]
Nach Oben