26. Januar 2011 - Pressemitteilung 2/10
Erstattung von Mietwagenkosten
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Ansbach hat drei Urteile zur Erstattung von Mietwagenkosten erlassen. Abweichend von der bisherigen Sichtweise zieht die Kammer nunmehr zur Ermittlung des sog. Normaltarifs statt der Schwackeliste (herausgegeben von der EurotaxSchwacke GmbH) den Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2009 (sog. Fraunhofer-Liste, herausgegeben von dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation) heran.
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Ansbach hat drei Urteile zur Erstattung von Mietwagenkosten erlassen. Abweichend von der bisherigen Sichtweise zieht die Kammer nunmehr zur Ermittlung des sog. Normaltarifs statt der Schwackeliste (herausgegeben von der EurotaxSchwacke GmbH) den Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2009 (sog. Fraunhofer-Liste, herausgegeben von dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation) heran.

