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Landgericht Ansbach

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Portal > Gerichte > LG > Ansbach > Verwaltung und Ausbildung - Letzte Änderung: 18.02.2008


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6. - Seiteninhalt

Die Verwaltung des Landgerichts Ansbach

Die Verwaltung der Landgerichte tritt für die rechtsuchende Bevölkerung vor allem als zuständige Stelle zur Legalisation von Urkunden und Erteilung von Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, in Erscheinung.

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875) Apostille und für den umgekehrten Fall - zur Verwendung einer ausländischen Urkunde in Deutschland - die in § 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird.

Dieses formalisierte Verfahren ist auf Grund vertraglicher Vereinbarung (vgl. § 13 Abs. 5 Konsulargesetz) zwischen vielen Staaten durch das wesentlich einfachere Apostilleverfahren ersetzt.

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.

Auch werden die Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt sowie die Erlaubnisinhaber hier überwacht.

Ferner führt der Präsident des Landgerichts Ansbach die Staatsaufsicht über die im Bezirk tätigen Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren. Welche Notarinnen und Notare im Bezirk des Landgerichts Ansbach amtieren, erfahren Sie auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern [extern]

Schließlich obliegt dem Präsidenten des Landgerichts die Dienstaufsicht über alle Richterinnen und Richter im Bezirk, auch soweit diese bei den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg i.Bay. tätig sind.

Ausbildung beim Landgericht Ansbach

Das Landgericht Ansbach bereitet Rechtsreferendare auf das 2. Staatsexamen vor.
Interessenten wenden sich an die
Verwaltungsgeschäftsstelle
Zimmer: 107
Telefon: 0981-58202
Fax.: 0981-58230

Die Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare:
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Weitere Informationen finden Sie unter:


Fotos der Justizgebäude in Ansbach finden Sie unter Historie des Gebäudes [intern]

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