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Landgericht Ansbach

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Portal > Gerichte > LG > Ansbach > Verfahren > Zeugenbetreuungsstelle - Letzte Änderung: 23.01.2009


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6. - Seiteninhalt

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Informationen für Zeugen

Allgemeines

Dem Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Die Zeugenpflicht ist eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden. Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf Ihrer Ladung.

Die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen, verlangt ein Opfer an Zeit, sie kann aber auch mit Aufregung, Scheu und ernster Betroffenheit verbunden sein. Unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen, obwohl sich das Gericht bemüht, dies zu vermeiden. Auch kann es sein, dass der Zeuge zum Ablauf des Verfahrens Fragen hat. Um dem Zeugen hier entgegenzukommen, steht beim Landgericht Ansbach ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung. Näheres können Sie den Verkehrsanbindungen und dem Stadtplan Ansbach entnehmen.

Zeugenbetreuung

Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein.

In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.

Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung:
In Strafverfahren: Frau Karin Förschner, Erdgeschoss, Zimmer 0.47, Tel. 0981/58-223.
In Zivilverfahren: Herr Dieter Berger, 1. OG, Zimmer 1.55, Tel. 0981/58-206.

Zeugenentschädigung

Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.

Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung grundsätzlich nur unbar erfolgen kann.
Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Ansbach befindet sich im 1. OG, Zimmer 1.55, Tel. 0981/58-206.
Weitere Informationen für Zeugen [intern]

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