Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die ein anderes Gericht zuständig ist.
Das Landgericht Bayreuth ist für folgende Verfahren zuständig:
- erstinstanzliche, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über 5.000,-- EUR (wichtigste Ausnahme: Wohnraummietverhältnisse)
- Berufungen gegen zivilrechtliche Urteile der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte, wenn der Beschwerdegegenstand 600,-- EUR übersteigt
- Beschwerdeverfahren in Zivil- und Strafsachen sowie in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
-
erstinstanzliche Strafverfahren von besonderer Bedeutung, insbesondere Kapitalverbrechen
- Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte
- Strafvollstreckungssachen
- gerichtliche Entscheidungen nach § 217 ff. BauGB
- Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
