Zeugenbetreuungsstelle bei dem Landgericht Bayreuth
- Allgemeines
- Zeugenbetreuungsstelle beim Landgericht Bayreuth
- Zeugenentschädigung
- Weitere Informationen
Allgemeines
Dem Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Die Zeugenpflicht ist eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an. Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden. Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf Ihrer Ladung.
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen, verlangt ein Opfer an Zeit, sie kann aber auch mit Aufregung, Scheu und ernster Betroffenheit verbunden sein. Unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen, obwohl sich das Gericht bemüht, dies zu vermeiden. Auch kann es sein, dass der Zeuge zum Ablauf des Verfahrens Fragen hat. Um dem Zeugen hier entgegenzukommen, steht den Zeugen beim Landgericht Bayreuth ein Ansprechpartner zur Verfügung.
Zeugenbetreuungsstelle beim Landgericht Bayreuth
Beim Landgericht Bayreuth ist eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den für eine Verhandlung als Zeugen geladenen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für allgemeine Fragen, die in Zusammenhang mit der Ladung als Zeuge entstehen können, zur Verfügung zu stehen.
Ansprechpartner für Zeugenbetreuung sind
Frau Huber
Justizpalast
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
2. Obergeschoss, ZiNr. 2.006
Tel.: 0921/504-162
oder
Herr Pietsch (Vertretung)
Justizpalast
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
Dachgeschoss, ZiNr. 3.004
Tel.: 0921/504-107
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen. Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann. Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit. Weitere Informationen hierüber können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
"Als Zeuge vor Gericht" [intern]
entnehmen.
Die Zeugenentschädigungsstelle finden Sie im
Justizgebäude II
Wilhelminenstraße 7
95444 Bayreuth
Erdgeschoss
ZiNr.: E.017
Tel. : 0921/504-562 oder -563
Fax.: 0921/504-569
Weitere Informationen
Weitere Informationen können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
"Als Zeuge vor Gericht" [intern]
entnehmen.
