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Landgericht Coburg

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Portal > Gerichte > LG > Coburg > Verfahren > Strafverfahren - Letzte Änderung: 28.07.2008


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6. - Seiteninhalt

Handelssachen | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Strafverfahren

Sachliche Zuständigkeit in Strafverfahren

Das Landgericht Coburg ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

Strafkammern, Jugendkammern und Strafvollstreckungskammer

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

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Zuständigkeiten der einzelnen Kammern

Die Zuständigkeit ist durch den vom Präsidium beschlossenen aktuellen Geschäftsverteilungsplan geregelt. Zuständig sind - ohne Gewähr -

1. Strafkammer

2. Strafkammer

3. Strafkammer

Jugendkammer

1. (große) Strafvollstreckungskammer

2. (kleine) Strafvollstreckungskammer:

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Erreichbarkeit der Kammern

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Geschäftsstelle der Kammern Kontakt aufzunehmen.

1. Straf-, 2. Straf-, 3. Straf-, 1. Jugend- und Strafvollstreckungskammer

Zimmer 201/II
Telefon: (09561) 878- 2270, -2271, -2272
Telefax: (09561) 878-2907

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