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Landgericht Deggendorf

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Portal > Gerichte > LG > Deggendorf > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 13.10.2011


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6. - Seiteninhalt

Alllgemeine Angaben zur Bewährungshilfe

Bewährungshelfer werden verurteilten Straftätern, deren Freiheits- oder Reststrafe (nach Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe) zur Bewährung ausgesetzt wurde, vom Gericht beigeordnet. Sie stehen den Probanden, wie die Klienten der Bewährungshilfe genannt werden, einerseits helfend und betreuend zur Seite, überwachen andererseits aber auch die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen.

Die Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe erfolgt i.d.R. in Einzelgesprächen mit den Probanden. Falls nötig wird dabei auch das soziale Umfeld (Eltern, Partner etc.) mit in die Arbeit einbezogen. Die Betreuung ist in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll die Probanden zu notwendigen Verhaltensänderungen motivieren und anleiten.

Die Bewährungshilfe bietet u.a. an :

Weitere Angaben über die Mitarbeiter in der Bewährungshilfe siehe:



Genauere Informationen über das Berufsbild der Bewährungshilfe