Alllgemeine Angaben zur Bewährungshilfe
Bewährungshelfer werden verurteilten Straftätern, deren Freiheits- oder Reststrafe (nach Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe) zur Bewährung ausgesetzt wurde, vom Gericht beigeordnet. Sie stehen den Probanden, wie die Klienten der Bewährungshilfe genannt werden, einerseits helfend und betreuend zur Seite, überwachen andererseits aber auch die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen.
Die Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe erfolgt i.d.R. in Einzelgesprächen mit den Probanden. Falls nötig wird dabei auch das soziale Umfeld (Eltern, Partner etc.) mit in die Arbeit einbezogen. Die Betreuung ist in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll die Probanden zu notwendigen Verhaltensänderungen motivieren und anleiten.
Die Bewährungshilfe bietet u.a. an :
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Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
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Praktische Hilfen im Umgang mit Behörden (Gericht, ARGE, Agentur für Arbeit, Führerscheinstelle etc.)
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Hilfestellung bei Suchtproblemen
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Vermittlung an andere Fach- und Beratungsstellen
- Information bei finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Schuldnerberatung)
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Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen
- Antigewalttraining
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Erlebnispädagogik
- Überwachung von Ableistung gemeinnütziger Arbeiten, Schadenswiedergutmachung oder Bezahlung von Geldauflagen,Teilnahme an Therapien oder anderen Maßnahmen.
- Erreichbarkeit:
- Graflinger Str. 18
- 94469 Deggendorf (Hausanschrift)
- Telefon: 0991 / 28989-0
- Telefax: 0991 / 28989-289
- E-Mail: POSTSTELLE.BWH@lg-deg.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weitere Angaben über die Mitarbeiter in der Bewährungshilfe siehe:
Genauere Informationen über das Berufsbild der Bewährungshilfe

