Informationen für Zeugen; Zeugenbetreuungsstelle
Weitere Informationen: |Informationen für Zeugen:
Den Zeugen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.
Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Sofern Ihnen etwas unklar sein sollte oder sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an.
Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Zeugenentschädigung:
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nur unbar erfolgen kann.
Halten Sie deshalb eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Deggendorf befindet sich
beim Amtsgericht Deggendorf (Amanstr. 17, Zimmer 6 EG).
Zeugenbetreuung:
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung und mit Ängsten verbunden sein.
In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.
Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung.
Justizhauptsekretär Helmut Wendt Telefon: 0991 3898 140 (ZimmerNr. 05 EG)
Justizhauptsekretärin Maria Hundsrucker Telefon: 0991 3898 141 (ZimmerNr. 05 EG)
Justizhauptsekretärin Rita Scheungraber Telefon: 0991 3898 142(ZimmerNr. 05 EG)
Weitere Informationen:
Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen.

