28. September 2009 - Pressemitteilung 6/09
Strafverfahren Hahn wegen versuchten Totschlags rechtskräftig
BGH verwirft die Revision des Angeklagten
Mit Beschluss vom 16.09.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 15.05.2009 als unbegründet verworfen. Damit ist das von der 1. Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht unter Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Georg Hornig ausgesprochene Urteil rechtskräftig.
Der 23jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Hof wegen Diebstahls, versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und gefährlicher Körperverletzung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten und zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
verurteilt.
Das Gericht hatte es bezüglich des Hauptvorwurfes des versuchten Totschlags nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 20.02.2008 in der Wohnung einer Bekannten in Hof mit einem weiteren Besucher in Streit geriet und diesem zwei lebensgefährliche Stichverletzungen mit einem Klappmesser zufügte und dabei den Tod seines Kontrahenten zumindest billigend in Kauf nahm. Durch eine Notoperation konnte das Opfer gerettet werden.
