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Landgericht Hof

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Portal > Gerichte > LG > Hof > Verfahren > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 08.06.2009


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Bewährungshilfe | Strafverfahren | Wirtschaftsstrafsachen | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Bewährungshilfe

Bewährungshilfe und Führungsaufsicht im Landgerichtsbezirk Hof

Beim Landgericht Hof sind derzeit sechs hauptamtliche Bewährungshelfer tätig. Diese sind extern untergebracht in der Poststraße 5, 95028 Hof.

Die Bewährungshelfer sind für den Bezirk des Landgerichts Hof zuständig. Jeder Bewährungshelfer betreut im Durchschnitt rund 84 Probanden. Die Quote der erfolgreich abgelaufenen Bewährugnen betrug in den letzten Jahren bayernweg ca. 63 %.

Was ist Bewährungshilfe?

Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz und dort den Landgerichten zugeordnet.

Bewährungshelfer sind in der Regel staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogen oder Diplom-Sozialarbeiter (FH). Sie arbeiten weitgehend selbständig, sind aber ebenso wie ihre Klienten (in der Fachsprache Probanden genannt) an die vom Gericht festgesetzten Weisungen und Auflagen gebunden.

Bewährungshelfer können einem Verurteilten während der Bewährungszeit beigeordnet werden. Über die Beiordnung entscheidet das Gericht, wenn eine Freiheitsstrafe oder der Rest einer teilweise verbüßten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bei Jugendstrafen werden immer Bewährungshelfer beigeordnet.

Was ist Führungsaufsicht?

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Bewährugnshelfer beigeordnet, wenn eine Freiheitsstrafe verhängt oder verbüßt wurde und diese bzw. deren Rest nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bewährungshelfer und Klienten arbeiten dann in gleicher Weise zusammen wie im Falle der Strafaussetzung zur Bewährung.

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Was Probanden von den Bewährungshelfern erwarten können:

Die Bewährungshelfer unterstützen die Probanden bei der Erfüllung ihrer Auflagen und Weisungen.

Die Bewährungshelfer werden, wenn die Probanden es möchten, mit ihnen gemeinsam ihre Stärken und Schwächen herausarbeiten und auf dieser Basis behilflich sein, ihre Lebensqualität zu verbessern. Gemeinsam können die Hintergründe ihrer Straffälligkeit ergründet und für die Zukunft Verhaltensmöglichkeiten entwickelt werden, die sie nicht mehr mit den Strafgesetzen in Konflikt bringen.

Die Bewährungshelfer unterstützen bei Bedarf in Behördenangelegenheiten. Sie vermitteln auch an Spezialisten aus verschiedenen Bereichen, z.B. Suchtberatung, psychologische Beratung / Therapie, Schuldnerberatung.

Darüber hinaus können die Bewährungshelfer noch viel mehr. Fragen Sie einfach!

Was Probanden von den Bewährungshelfern nicht erwarten können:

Die Bewährungshelfer vermitteln grundsätzlich keine Arbeit. Sie beschaffen kein Geld. Sie besorgen keine Wohnung. Sie tolerieren kein Fehlverhalten.

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Wozu die Bewährungshelfer sonst noch verpflichtet sind:

Bewährungshelfer überwachen die Erfüllung der gerichtlich verhängten Auflagen und Weisungen. Wenn sie von Pflichtverstößen oder neuen Straftaten erfahren, müssen sie das dem Gericht mitteilen.

Sie berichten auch dem aufsichtsführenden Gericht in regelmäßigen Abständen über den Verlauf der Bewährung. Schließlich will das Gericht über das weiteres Verhalten der Probanden Bescheid wissen, damit es am Ende der Bewährungszeit über den Straferlass entscheiden kann,

denn: Wurden während der Bewährungszeit die Auflagen und Weisungen erfüllt und auch keine Straftaten mehr begangen, wird das Gericht die Freiheitsstrafe oder die Reststrafe erlassen.

Was Probanden unbedingt unterlassen sollten:

Neue Straftaten oder Verstöße gegen Auflagen oder Weisungen könnten dazu führen, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder weitere Pflichten auferlegt. Im schlimmsten Fall könnte die Strafaussetzung zur Bewährung sogar widerrufen werden, d.h. die Strafe müsste verbüßt werden.

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Erreichbarkeiten:

Geschäftsstelle und zentraler Posteinlauf:
Telefon 09281/86095-00, Telefax 09281/86095-99;

Bewährungshelferin Anja Ebersberger:
Telefon 09281/86095-06, Anja.Ebersberger@lg-ho.bayern.de [email]

Bewährungshelferin Andrea Fötsch:
Telefon 09281/86095-01, Andrea.Foetsch@lg-ho.bayern.de [email]

Bewährungshelferin Martina Müller:
Telefon 09281/86095-03, Martina.Mueller@lg-ho.bayern.de [email]

Bewährungshelfer Peter Schams:
Telefon 09281/86095-04, Peter.Schams@lg-ho.bayern.de [email]

Bewährungshelferin Michèle Schubert:
Telefon 09281/86095-05, Michele.Schubert@lg-ho.bayern.de [email]

Bewährungshelfer Gerhard Steglich:
Telefon 09281/86095-02, Gerhard.Steglich@lg-ho.bayern.de [email]

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