Strafverfahren
1. Sachliche Zuständigkeit
Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:
erstinstanzliche Strafverfahren, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind;
Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;
Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen.
2. Organisation
Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Richtern besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken zusätzlich zwei Schöffen, das sind ehrenamtliche Laienrichter, mit.
3. Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung
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1. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Heim
Beisitzer: Richterin am Landgericht Schaller, Richter Borchert;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel. -
2. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Hornig
Beisitzer: Richter am Landgericht Burger, Richterin am Landgericht Schaller;
Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel. -
3. Strafkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Held
Beisitzer: Richter am Landgericht Launert, Richter am Landgericht Tränkle;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene in Schwurgerichtssachen. -
4. Strafkammer
Vorsitzender: Vizepräsident des Landgerichts Dr. Schiener
Beisitzer: Richterin am Landgericht Schmitz, Richter am Landgericht Sellnow;
erstinstanzliche Strafsachen gegen Erwachsene; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel. -
Jugendkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Held
Beisitzer: Richter am Landgericht Launert, Richter am Landgericht Burger;
erstinstanzliche Strafverfahren gegen Jugendliche, gegen Heranwachsende sowie gegen Erwachsene in Jugendschutzsachen; Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Jugendstrafverfahren. -
Strafvollstreckungskammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Held
Beisitzer: Richter am Landgericht Tränkle, Richter am Landgericht Launert;
Entscheidungen in Strafvollstreckungsverfahren.
4. Erreichbarkeit der Kammern
Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer:
2., 3. und 4. Strafkammer und Jugendkammer:
Zimmer 805 / 8. Stock, Telefon 09281/600-135, 123 und 147,
Zimmer 804 / 8. Stock, Telefon 09281/600-145,
Telefax 09281/600-195.
1. Strafkammer und Strafvollstreckungskammer:
Zimmer 803, 804 und 810 / 8. Stock, Telefon 09281/600-137, 124, 143 und 146.
