Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Landgericht Hof

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Landgericht Landgericht Hof

Startseite des Landgerichts Hof | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles | Presse + !
Aktuell ! Archiv !
Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > LG > Hof > Verfahren > Strafverfahren - Letzte Änderung: 24.01.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe | Strafverfahren | Wirtschaftsstrafsachen | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Strafverfahren

1. Sachliche Zuständigkeit

Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

erstinstanzliche Strafverfahren, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind;

Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;

Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel;

Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen.

2. Organisation

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Richtern besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken zusätzlich zwei Schöffen, das sind ehrenamtliche Laienrichter, mit.

3. Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung

4. Erreichbarkeit der Kammern

Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer:

2., 3. und 4. Strafkammer und Jugendkammer:
Zimmer 805 / 8. Stock, Telefon 09281/600-135, 123 und 147,
Zimmer 804 / 8. Stock, Telefon 09281/600-145,
Telefax 09281/600-195.

1. Strafkammer und Strafvollstreckungskammer:
Zimmer 803, 804 und 810 / 8. Stock, Telefon 09281/600-137, 124, 143 und 146.

Nach Oben