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Landgericht Hof

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Portal > Gerichte > LG > Hof > Verfahren > Wirtschaftsstrafsachen - Letzte Änderung: 13.05.2013


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6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe | Strafverfahren | Wirtschaftsstrafsachen | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Wirtschaftsstrafsachen

1. Sachliche Zuständigkeit

Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Wirtschaftsstrafsachen - hierzu zählen auch Steuer- und Zollstrafsachen - aus den Bezirken der Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zuständig:

erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, oder die von besonderer Bedeutung sind; Berufungen in Wirtschaftsstrafsachen; Beschwerden in Wirtschaftsstrafsachen.

2. Organisation

Die Bearbeitung der Wirtschaftsstrafverfahren erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Richtern besetzt. Die Kammern entscheiden je nach Verfahrensart mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern. In den Hauptverhandlungen wirken zusätzlich zwei Schöffen, das sind ehrenamtliche Laienrichter, mit.

3. Zuständigkeit der einzelnen Kammern nach der Geschäftsverteilung

4. Erreichbarkeit der Kammern

Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstellen:

1. Strafkammer:
Zimmer 307, 308 und 310 / 3. Stock, Telefon 09281/600-143, 145, 146 und 124, Telefax 09281/600-195.

3. und 4. Strafkammer:
Zimmer 309 und 310 / 3. Stock, Telefon 09281/600-147, 135 und 123, Telefax 09281/600-195.

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