Zeugenbetreuung
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen, verlangt ein Opfer an Zeit, sie kann aber auch mit Aufregung, Scheu und erneuter Betroffenheit verbunden sein.
Beim Landgericht Hof ist eine Zeugenbetreuung eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den für eine Verhandlung als Zeugen geladenen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für allgemeine Fragen, die in Zusammenhang mit der Ladung als Zeuge entstehen können, zur Verfügung zu stehen.
Unter Umständen kann es zu Wartezeiten kommen, obwohl das Gericht sich bemüht, dies zu vermeiden. Auch kann es sein, dass der Zeuge zum Ablauf des Verfahrens Fragen hat.
Um dem Zeugen hier entgegenzukommen, steht bei den Hofer Justizbehörden ein Zeugenbetreuungsraum und ein Ansprechpartner zur Verfügung.
Der
Zeugenbetreuungsraum
befindet sich im
Flachbau (Sitzungssaaltrakt), Zimmer 018.
Der Weg dorthin ist ausgeschildert. Dort kann sich der Zeuge in Ruhe aufhalten, bis er aufgerufen wird, und zugleich auch Fragen über seine Rolle als Zeuge besprechen. In dieses Zimmer können auch die Kinder oder eine Vertrauensperson, die den Zeugen begleitet, mitgebracht werden. Der Zeuge findet dort Zeitschriften, Fahrpläne aus der Region, eine Spielkiste für Kinder, Informationsmappen und eine Telefonmöglichkeit, falls noch kurzfristig Termine abgeklärt werden müssen.
Ansprechpartner für die Zeugenbetreuung ist
Herr Rainer Hertkorn, 8. Stock, Zimmer 807, Telefon: 09281/600-127.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt in der Broschüre
"Zeuge vor Gericht - Rechte und Pflichten" [intern]
weitere Informationen zur Verfügung.
