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29. Dezember 2011 - Pressemitteilung 22/11

DK vom 23.12.2011 Schermerweiterung

Sonderzug nach Probfeld

Geplante Scherm-Erweiterung beschäftigte das Landgericht

Von Christian Rehberger

Karlskron/Ingolstadt (DK)

Mit der Diskussion um die geplante Scherm-Erweiterung in Probfeld musste sich gestern das Landgericht beschäftigen. Der Betreiber des Autoterminals klagte gegen den Verantwortlichen für die Homepage der IG gegen Schwerlastverkehr auf Unterlassung. Es ging um einen bestimmten Satz. Der Vorsitzende Richter Konrad Riedel der 4. Zivilkammer stellte bei der mündlichen Verhandlung in Ingolstadt für alle Beteiligten klar: „Wir sind neutral. Emotionen bitte heraushalten. Wir wollen keine Politik in dem Verfahren. Es geht hier nur um die rechtliche Würdigung des Themas der Unterlassung.“ Und zwar ausschließlich um diesen Satz, der auf der Internetseite der Interessengemeinschaft (www.bbdonaumoos.de) zur Autoabstellfläche stand: „In den letzten zehn Jahren wurde kein Auto mit der Bahn angeliefert“. Er ist vom Verantwortlichen der Internetseite inzwischen gelöscht worden. Der Autoterminalbetreiber hat über Anwalt Sebastian Knott ein Unterlassungsverfahren eingeleitet, denn der Satz sei „schlichtweg unwahr“. Es habe sehr wohl Zugtransporte gegeben. „Wir wollten ihn hier nicht in die Pfanne hauen. Wir haben ihm Zeit gegeben“, erklärte Knott dem Gericht. Doch auf ein erstes Schreiben am 28. November habe der Betreiber nicht reagiert. Erst als Knott mit weiteren rechtlichen Schritten drohte und sich das Landgericht weiter einschaltete, sei der Satz am 7. Dezember verschwunden. Die Klägerseite legte drei eidesstattliche Versicherungen von Personen vor, dass „mehrere Hundert Autos mit der Bahn angeliefert wurden“. Wie der Prokurist des Autoterminals ausführte, soll es sich unter anderem um Audis von und nach Györ im Jahr 2008 gehandelt haben. Die Beklagtenseite zweifelte das weiter an, weil sie selbst bei einer Umfrage unter Bürgern niemanden fand, der sich an solche Züge erinnerte. Letztlich konnte man diese Transporte aber nicht widerlegen. Der Inhalt des Satzes auf der Homepage sei folglich „faktisch falsch“, sagte Richter Riedel. Daraus ergebe sich aber allerdings nicht gleich ein Unterlassungsanspruch für die Klägerseite. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem vergleichbaren Fall bei einem wegweisenden Urteil einige Kriterien aufgestellt. „Es geht um die Meinungsfreiheit und die Redlichkeit der Aussage“, fasste Riedel die BGH-Entscheidung zusammen. „Nicht jede falsche Information darf gleich ein riesiges Verfahren nach sich ziehen. Sonst würde sich in politischen Diskussionen niemand mehr zu Wort melden.“ Riedel forderte beide Seiten auf, sich nicht in dem Rechtsstreit zu ergehen, sondern „sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren“. Gemeint war das Karlskroner Ratsbegehren am 22. Januar. Riedel: „Ich weiß nicht, ob so ein Verfahren vor Gericht geeignet ist, Vertrauen zu schaffen. Ich bin der Meinung, man muss sich in die Augen schauen.“ Auf Vorschlag des Richters gab es gestern eine gütliche Einigung: Die Aussage zu den Zügen darf der Homepage-Betreiber nicht wiederholen, dafür ist der Fall erledigt. Jeder zahlt seine Anwaltskosten selbst und man teilt sich die Gerichtskosten.