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Portal > Gerichte > LG > Ingolstadt > Presse > Archiv > 2012 - Letzte Änderung: 09.02.2012


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09. Februar 2012 - Pressemitteilung 6/12

DK vom 04.02.2012 Marihuana im Tank

Aussagen verweigert

Haftbefehl gegen mutmaßlichen Drogenhändler aus Pfaffenhofen aufgehoben

Ingolstadt (DK)

Nicht einmal eine Stunde dauerte am Freitag der dritte Verhandlungstermin im Prozess gegen einen 38-jährigen Pfaffenhofener, dem Drogengeschäfte im großen Stil angelastet werden. Wie berichtet, ist das Verfahren gegen den gebürtigen Albaner der Auftakt einer ganzen Reihe von Prozessen, in der sich Beteiligte eines internationalen Drogenhandels verantworten müssen. Ein Kurier hatte im November 2010 knapp sechs Kilogramm Marihuana in einem Autotank von Albanien nach Deutschland geschmuggelt. Auf der A8 bei Rosenheim wurde er geschnappt. Mittlerweile sitzt der mehrfach vorbestrafte Mann in Kaisheim in Haft. Die Drogen hätten, so zumindest der Verdacht, in einem Restaurant in Reichertshofen den Besitzer wechseln sollen. Die Adresse war im Navigationsgerät des Drogenschmugglers eingegeben. Ein Käufer sollte der Pfaffenhofener gewesen sein, als weitere Abnehmer sind der Betreiber eines Tattoo-Studios in Pfaffenhofen und sein Vater im Verdacht. Zur Verhandlung am Freitag war der Sachverständige Robert Steinhuber von der JVA in Straubing geladen. Dorthin war der Angeklagte zwei mal wegen psychotischer Anfälle, die er während seiner Haft in Stadelheim erlitten hatte, gebracht worden. Der Forensiker attestierte dem Angeklagten zwar eine paranoide Schizophrenie, die allerdings zum Zeitpunkt der Tat noch nicht ausgebrochen sei. Während der ersten beiden Verhandlungstage waren alle bekannten Mitwisser des Drogenhandels als Zeugen angehört worden. Da sie sich mit ihrer Aussage allerdings selber belastet hätten, konnten sie nicht gezwungen werden, Angaben zu machen. So erntete der Vorsitzende Richter Paul Weingartner nur eisiges Schweigen. Allein die Polizisten, die den Kurier im November 2010 verhört hatten, sagten aus. Deren Angaben waren allerdings nicht ausreichend, um den Pfaffenhofener weiter in Untersuchungshaft zu behalten, befand die 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts am Freitag. Nach kurzer Beratung entschied das Gericht, den Haftbefehl gegen den 38-Jährigen auszusetzen. Freigesprochen ist er dadurch noch nicht. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sowie das Urteil sollen am 24. Februar zu hören sein. Dennoch wird es für den Angeklagten wohl nicht der letzte Gerichtstermin in Ingolstadt gewesen sein. Als Zeuge wird er bei den Prozessen gegen seine vermeintlichen Kumpane aussagen – oder eben nicht.