Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die ein anderes Gericht zuständig ist.
- Gerichtskostenvorschüsse
- Informationen für Zeugen
- Zeugenbetreuungsstelle
- Verwaltungsaufgaben
- Landgerichtsärztliche Dienststelle
Gerichtskostenvorschüsse
Gerichtskostenvorschüsse sind ausschließlich auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg, Kto.Nr. 24919, bei der Bayerischen Landesbank München, BLZ 700 500 00 (außerhalb Deutschlands: IBAN: DE34 70050000 0000024919, BIC: BYLADEMM), unter Angabe des Gerichts und des Aktenzeichens, zu überweisen.
Informationen für Zeugen
Sie sind als Zeuge geladen ?
Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen – auch beruflichen – Verpflichtungen vorgeht.
Unter den verschiedenen vor Gericht zugelassenen Beweismitteln (Urkunden, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Zeugenvernehmung) kommt dem Beweis durch Vernehmung von Zeugen eine besondere Bedeutung zu. Wahrheitsgemäße Zeugenaussagen sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege.
Als Zeuge tragen Sie zur Aufklärung des Sachverhalts vor Gericht bei. Selbst wenn Sie meinen, nicht viel aussagen zu können, können Ihre Angaben für das Gericht wichtig sein. Sie erfüllen mit Ihrer Aussage eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht, die im Interesse eines jeden Bürgers liegt. Jeder von uns kann einmal auf eine Zeugenaussage angewiesen sein, weil er nur so zu seinem Recht kommen kann.
Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Bitte lesen Sie zunächst die Ihnen zugegangene Ladung, auch die Rückseite, aufmerksam durch. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen zum Beispiel der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an.
Erscheinen Sie bitte rechtzeitig zum Termin. Das Gericht ist bemüht, die Verfahren pünktlich und zügig abzuwickeln. Trotzdem kann es unter Umständen zu Verzögerungen und damit zu Wartezeiten für den Zeugen kommen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung.
Zeugenbetreuungsstelle
Für Zeugen ist die Aussage vor Gericht oft eine erhebliche Stresssituation. Wir nehmen daher die Betreuung der Zeugen im Rahmen unseres Zeugenbetreuungsprogramms sehr ernst.
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin/Zeuge auszusagen, verlangt von Ihnen ein Opfer an Zeit. Die Zeugenpflicht kann mit Aufregung, Scheu und auch innerer Belastung, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein. Um Ihnen hierbei eine Hilfestellung anzubieten, steht Ihnen vor dem Gerichtstermin die Zeugenbetreuung des Landgerichts zur Verfügung, der Sie sich anvertrauen können,
z.B. mit folgendem Problem:
Sie haben Angst vor dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten oder einem anderen Prozessbeteiligten oder seinem Umfeld und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen.
In einem solchen Fall können Sie sich gerne an die Zeugenbetreuungsstelle wenden.
Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung
Frau Maria Obermeier, Zimmer 5/EG, Tel.: 0841/312-203,
Frau Martina Friedel, Zimmer 114/I, Tel.: 0841/312-246,
jeweils Landgericht Ingolstadt, Auf der Schanz 37, 85049 Ingolstadt. Am Besten wenden Sie sich zunächst an den Wachtmeister in der Pforte, der Sie an die Zeugenbetreuerinnen weiter vermitteln wird.
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkosten und anderen Auslagen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Reisekosten aus eigenen Mitteln vorzuschießen, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Fahrkartengutscheins an das Landgericht oder in Eilfällen an das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Amtsgericht stellen. Der Anspruch auf Entschädigung kann mündlich oder schriftlich bei der Zeugenentschädigungsstelle geltend gemacht werden. Er erlischt, wenn dies nicht binnen drei Monaten ab Beendigung Ihrer Zuziehung als Zeuge geschieht.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung ausschließlich unbar erfolgen kann.
Halten Sie deshalb bitte eine Kontoverbindung bereit.
Die Zeugenentschädigungsstelle für das Landgericht Ingolstadt befindet sich
auf Zimmer 5/EG, Tel.: 0841/312-203.
Verwaltungsaufgaben
Das Landgericht Ingolstadt nimmt auch Verwaltungsaufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere die Legalisation und Erteilung von Apostillen für gerichtliche und notarielle Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen. Auch werden die Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt sowie die Erlaubnisinhaber hier überwacht. Ferner führt die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt die Staatsaufsicht über die im Bezirk tätigen Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren. Welche Notarinnen und Notare im Bezirk des Landgerichts Ingolstadt amtieren, erfahren Sie auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern: Landesnotarkammer Bayern. [extern] Schließlich obliegt der Präsidentin des Landgerichts die Dienstaufsicht über alle Richterinnen und Richter im Bezirk, auch soweit diese bei den Amtsgerichten Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau tätig sind.
Landgerichtsärztliche Dienststelle
Beim Landgericht Ingolstadt ist eine Landgerichtsärztliche Dienststelle angesiedelt, die dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterstellt ist. Die Landgerichtsärztliche Dienststelle ist zu erreichen unter
Telefon: 0841/312-404
Telefax: 0841/312-444

