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Landgericht Kempten

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Portal > Gerichte > LG > Kempten > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 09.09.2009


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Bewährungshilfe

Allgemeines

Bewährungshelfer werden verurteilten Straftätern, deren Freiheits- oder Reststrafe (nach Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe) zur Bewährung ausgesetzt wurde, vom Gericht beigeordnet. Sie stehen den Probanden, wie die Klienten der Bewährungshilfe genannt werden, einerseits helfend und betreuend zur Seite, überwachen andererseits aber auch die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen.

Die Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe erfolgt i.d.R. in Einzelgesprächen mit den Probanden. Falls nötig wird dabei auch das soziale Umfeld (Eltern, Partner etc.) mit in die Arbeit einbezogen. Die Betreuung ist in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll die Probanden zu notwendigen Verhaltensänderungen motivieren und anleiten.

Die Bewährungshilfe bietet u.a. an :

Ehrenamtliche Mitarbeit in der Bewährungshilfe

In der Bewährungshilfe des Landgerichts Kempten werden ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) bei der Betreuung von Probanden in Teilbereichen eingesetzt. Die Probleme sind so vielfältig wie die gesamte Arbeit in der Bewährungshilfe und reichen von Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei Behördengängen, Regulierung der Schulden bis zur Freizeitgestaltung. Die Arbeit findet im direkten Austausch mit dem zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelfer statt. Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bewährungshilfe ist die Befähigung zum Schöffenamt, d.h. die Vollendung des 25. Lebensjahres, die deutsche Staatsbürgerschaft und keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat.

Erreichbarkeit

Diensstelle Kempten Pfeilergraben 14: Telefon 0831/203338
Diensstelle Lindau Stiftsplatz 6 Telefon 08382/2607601
Diensstelle Kaufbeuren Schäferstr.10 Telefon 08341/801801