Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für besondere Rechtsbereiche ist nach den Regelungen in der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) zentral für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München das Landgericht München I zuständig. Betroffen hiervon sind insbesondere Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent- und Geschmacksmusterstreitsachen), des Urheber- sowie des Wertpapierrechts (Aktiensachen).