Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für besondere Rechtsbereiche ist nach den Regelungen in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz - GZVJu) vom 16. November 2004 (zuletzt geändert mit Verordnung vom 1. Oktober 2009) das Landgericht München I zuständig und zwar zentral für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München, damit auch für den Bezirk des Landgerichts Landshut. Betroffen hiervon sind insbesondere Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-, Geschmacksmuster-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Sortenschutz-, Gemeinschaftsmarken- und Kennzeichenstreitsachen), des Urheberrechts sowie eine Reihe von Angelegenheiten des Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Wertpapierrechts (z. B. ausgewählte Streitigkeiten auf der Grundlage des Aktien- und GmbH-Gesetzes).