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Landgericht München I

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Portal > Gerichte > LG > München I > Bezirk - Letzte Änderung: 12.08.2009


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6. - Seiteninhalt

Zuständigkeitsbereich

Örtliche Zuständigkeit

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Landgerichts München I umfasst



Nachbarbezirke

Für die umliegenden Landkreise sind das

Sonderzuständigkeiten

In bestimmten Rechtsgebieten ist das Landgericht München I für ganz

zuständig (z.B. in Sortenschutzstreitigkeiten und für Entschädigungssachen),

in anderen für den gesamten Bezirk des

(z.B. Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten auf den Gebieten des Umwandlungs-, Aktien-, Kartell-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- Marken- und Urheberrechts etc.; sowie im Strafrecht bei bestimmten Staatsschutzdelikten).

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 74a [extern] , § 72 [extern] ) und der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. [extern]

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Sachliche Zuständigkeit

Zivilrecht

Die Zivilkammern des Landgericht München I sind in erster Instanz zuständig für

In zweiter Instanz sind sie zuständig für

mit Ausnahmen der Urteile und sonstigen Entscheidungen des Familiengerichts.

Strafrecht

In erster Instanz sind die großen Strafkammern (besetzt mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen) zuständig für

In zweiter Instanz sind die Strafkammern (besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen oder drei Berufsrichtern) zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über

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Interne Geschäftsverteilung

Die zuständige Kammer innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richter, jährlich im Voraus bestimmt.

Hier finden Sie den internen Geschäftsverteilungsplan. [intern]

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