14.01.2008
Terminshinweise
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
I. Wie klein darf’s denn sein?
Bei der 1. Handelskammer geht es am kommenden Mittwoch (16.01.2008, 11.15 Uhr, Sitzungssaal 301, Justizgebäude Lenbachplatz 7) um tiefgefrorenen Apfelkuchen bzw. die Frage, welche Schriftgröße dessen rückseitige Produktinformationen (Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum etc.) haben müssen. Das beklagte schwedische Möbelhaus meint, etwa ein Millimeter sollte reichen; dem klagenden Wettbewerbsverband ist das allerdings viel zu klein.
II. Die Farbe des Geldes
Am Donnerstag (17.01.2008, 13.30 Uhr, Sitzungssaal 501, Justizgebäude Lenbachplatz 7) streiten vor der 7. Zivilkammer zwei Banken um die Farbe rot. Der Antragsteller - ein Bankenverband – hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der der Antragsgegnerin die Nutzung der Farbe rot zur Außendarstellung ihrer beiden Münchner Filialen verboten werden soll. Während sich der Antragsteller auf seine Farbmarke „rot“ beruft, verteidigt sich die Gegnerin damit, seit vielen Jahren ebenfalls diese Farbe zu verwenden, ohne dass dies vom Antragsteller beanstandet worden sei.
