17.1.2008
Terminshinweis, Az. 23 O 6414/07
(Pressesprecher: RiLG Dr. Frank Tholl)
Freitag, 18.1.2008, 14.15 Uhr
Sitzungssaal 219, Justizpalast, München
Der Einzelrichter der 23. Zivilkammer verhandelt morgen über einen Schadensersatzanspruch.
Ein Künstler verklagt die Landeshauptstadt München auf Schadensersatz wegen eines verloren gegangenen Kunstwerkes. Das Kunstwerk bestand aus verschiedenen Fahnen und wurde im Jahr 1991 (!) angefertigt und 1991 (!) in der städtischen Galerie im Lenbachhaus ausgestellt. Gegen dieses Kunstwerk ging damals die Firma Ruhrgas gerichtlich vor, weshalb es vor Ausstellungsende abgenommen wurde und bei der Stadt München verblieb.
Im Jahr 2006 -anlässlich seines 70ten Geburtstages- erinnert sich der Künstler und Kläger wieder an dieses Kunstwerk und will es zurück. Bei der Stadt München ist es zwischenzeitlich unauffindbar. Jetzt fordert der Künstler Schadensersatz für "sein" Kunstwerk.
